Umwelt
Die intakte und gepflegte Landschaft ist ein Markenzeichen der Schweiz und Grundlage für den Tourismus wie auch für die Standortattraktivität für die Einheimischen. Besonders attraktive Landschaften und Naturdenkmäler sollten gezielt in Wert gesetzt werden Die SAB hat deshalb massgeblich an der Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für regionale Naturpärke gearbeitet. Die SAB sieht in diesen Pärken einen vielversprechenden Ansatz für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Räume und eine bessere territoriale Gouvernanz.
Die Alpen und der Jurabogen sind aber kein Naturreservat. Sie sind in erster Linie Lebens- und Wirtschaftsraum für die einheimische Bevölkerung. Grossraubtiere wie der Bär und der Wolf vertragen sich nicht mit den aktuellen Bewirtschaftungsformen in den Berggebieten.
Weiterführende Dokumente
- Stellungnahme der SAB zur Revision der CO2-Verordnung (27.09.2024)
- Stellungnahme zum Verordnungspaket Umwelt Herbst 2022 (21.03.2022)
- Stellungnahme zum Verordnungspaket Umwelt Frühling 2017
- Stellungnahme der SAB zur Revision der Verordnungen über den Schutz der Biotope (01.10.2015)
- Stellungnahme zu den CO2Verordnungen (Juli 2012)
- Stellungnahme zu den Verordnungsänderungen betreffend der Parlamentarischen Initiative „Schutz und Nutzung der Gewässer“ (17. 08.2010 )
- Stellungnahme zur Richtlinie über die Verleihung und Verwendung des Produktelabels bei Pärken von nationaler Bedeutung vom (Oktober 2008)
- Stellungnahme zur Strategie Nachhaltige Entwicklung 2008-2001(16. August 2007
- Stellungnahme zum Wolfskonzept (10. 07.2007 )
- Stellungnahme der SAB zur Verordnung über die Pärke von nationaler Bedeutung (26.03.2007)
- Stellungnahme zum Entwurf der Verordnung über den Schutz der historischen Verkehrswege der Schweiz VIVS ( 10. 07. 2007 )
- Stellungnahme zum Konzept Bär Schweiz (29.03.2006)