Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete
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Die Verhandlungen waren zäh, aber am 29. November 2022 konnte doch noch eine Einigung erzielt werden. Die Berufskonferenzen der Gewerkschaften und auch die ausserordentliche Delegiertenversammlung des SBV haben dem LMV zugestimmt. Der neue LMV gilt rückwirkend ab 1. Januar 2023 Eine Zusammenstellung finden Sie hier: LMV 2023
Die Allgemeinverbindlicherklärung des LMV wurde beantragt und nun durch den Bundesrat verabschiedet. Damit wird der Geltungsbereich der zwischen dem SBV und den Gewerkschaften Unia und Syna ausgehandelten Vereinbarungen auf alle Arbeitnehmenden und Arbeitgeber des Bauhauptgewerbes in der Schweiz ausgedehnt. Der LMV 2023-2025 gilt bis 31.12.2025 als allgemeinverbindlich.