Generalversammlung
Die Generalversammlung ist das oberste Organ der SAB. In ihren Aufgabenbereich fallen u.a.
- Beratung und Stellungnahme zu grundsätzlichen Fragen der Berggebiete
- Wahl des Vorstandes, des Rates der Berggebiete, des Präsidenten, der Vizepräsidenten und der Kontrollstelle
- Entgegennahme des Jahresberichtes
- Genehmigung der Jahresrechnung und des Berichtes der Kontrollstelle
- Festsetzung der Jahresbeiträge
- Änderung der Statuten
- Beteiligung an Organisationen, welche einen wirtschaftlichen Zweck verfolgen
- Ernennung von Ehrenmitgliedern
- Auflösung des Vereins